Zulassung eines Oldtimer
Der Traum vom eigenen Oldtimer - wer hat ihn nicht? Doch vor dem begehrten H-Kennzeichen (Historisches Kennzeichen) gibt es einige Hürden und Voraussetzungen für eine H-Zulassung zu beachten.
Das Wichtigste in Kürze
Voraussetzungen Oldtimer Zulassung

Das H auf dem Kennzeichen für Oldtimer gibt es in Deutschland seit 1997. Mit diesem H-Kennzeichen können Fahrzeuge ausgestattet werden, die älter als 30 Jahre und im guten Zustand sind. Aber nicht jedes Auto, das alt ist, ist auch ein Oldtimer. Das Auto muss weitestgehend dem Originalzustand entsprechen oder mit Originalteilen restauriert sein.
Welche Unterlagen für eine Oldtimerzulassung
Für die Zulassung Ihres Oldtimers bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde benötigen sie zwingend folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Bisheriges Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs
- Versicherungsbestätigung oder eVB-Nummer
- Gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
Oldtimer aus dem Ausland
Darüber hinaus können noch verschiedene weitere Unterlagen benötigt werden. Insbesondere wenn das Fahrzeug aus dem Ausland importiert wird oder es nur ausländische Papiere gibt.
In diesen Fällen ist eine Absprache mit dem beauftragten Zulassungsdienst besonders wichtig. Ansonsten ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Zulassung fehlschlägt.